Charta für die Zusammenarbeit der Mitglieder

NATURATA ist der vor Jahren gewählte Name sowohl für Handelsunternehmen, die sich dem Ziel „Gemeinsam Handeln“ verpflichtet haben, als auch der Markenname von Produkten, die aus derselben Philosophie von der NATURATA AG hergestellt werden.
Inhaber des geschützten Markennamens ist die Gesellschaft zur Förderung partnerschaftlichen Wirtschaftens mbH mit Sitz in Überlingen.

NATURATA als Begriff weist hin auf das gewordene, aus dem Naturzusammenhang vereinzelte Naturprodukt.
Es entsteht in einem komplexen Prozess, welcher durch Menschenhand geführt wird, wie z.B. in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, und wird durch eine werterhaltende und qualitätsorientierte Verarbeitung für die menschliche Ernährung aufbereitet. Das Produkt wird bei der menschlichen Ernährung wieder in den Zustand der NATURANS zurückgeführt, d. h. es wird wieder in seinen ursprünglichen Kräftezusammenhang aufgelöst und dient dabei der körperlichen und geistigen Entwicklung des Menschen.

Die NATURATA AG als Hersteller, die NATURATA Logistik e.G. sowie die NATURATA Einzelhandelsunternehmen agieren in der Wertschöpfungskette zwischen der Produktion (Landwirte und Gärtner) und der Konsumtion (Verbraucher) und wollen den Weg der Produkte zwischen beiden bewusst und gemeinsam gestalten.

Das gewählte Leitbild : „Gemeinsam Handeln“ umfasst also zwei Ebenen:
Zum einen ist es das Bestreben, mit der Natur und den ihr innewohnenden Kräften zu arbeiten, wie z. B. in der biologischen und biologisch-dynamischen Landwirtschaft, und zum anderen auf den unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen kooperativ und nachhaltig vernünftig im Sozialorganismus zusammen zu arbeiten.

Gerade hier liegt die Aufgabe, die reinen, an sich blinden Marktgesetze bewusst zu ergänzen respektive zu ersetzen durch Marktgestaltungsprozesse, in denen Menschen versuchen mit Vernunft und Einsicht in die Sache die Dinge fair und nachhaltig zu regeln.

Aus diesem Kontext heraus haben sich die Begründer und Träger der NATURATA-Idee bei Herstellung und Vermarktung in erster Linie für den Handel von biologisch-dynamischen Produkten und für Zusammenarbeitsformen entschieden, die auf den sozialen Dreigliederungsideen Rudolf Steiners aufbauen.
So ist unter anderem schon sehr früh der Verbund Freie Unternehmensinitiativen entstanden.

 Die in den 70ger und 80ger Jahren begründeten NATURATA-Einzelhandelsunternehmen haben sich im Jahr 2002 zusammen mit anderen Interessierten zum Verein „NATURATA International – Gemeinsam Handeln e.V.“ zusammengeschlossen mit dem Ziel, die NATURATA-Charta und die NATURATA-Idee auf allen Stufen weiter zu entwickeln.

Die Einhaltung der Charta ist neben der Mitgliedschaft im Verein und dem Abschluss eines Lizenzvertrags die Basis für die NATURATA-Namensvergabe an interessierte Einzelhandelsunternehmen.

Für die NATURATA-Einzelhandelsunternehmen

  • Jedes Unternehmen, das den Begriff NATURATA im Namen trägt oder sich als NATURATA-Unternehmen im Sinne der Namensgemeinschaft versteht, ist Mitglied im Verein „NATURATA International – Gemeinsam Handeln e.V.“ und schließt einen Lizenzvertrag ab.
  • Das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen verpflichtet sich an erster Stelle weitestgehend das Sortiment der NATURATA AG zu führen.
  • Das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen verpflichtet sich zusätzlich im Rahmen des Möglichen weitere biologisch-dynamisch erzeugte Produkte von anderen Herstellern zu führen.
  • Des Weiteren bietet das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen nur zertifizierte Bio-Produkte mit Präferenz aus regionaler Herkunft an. Die aktive Mitgestaltung an regionalen Wirtschaftskooperationen ist anzustreben.
  • Mindestens ein Verantwortlicher des NATURATA-Einzelhandelsunternehmens beteiligt sich aktiv an den gemeinsamen Markt- oder Rundtischgespächen, die regelmäßig vom Verein einberufen werden.

Im Gegenzug erhält das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen folgende Leistungen:

  • Das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen hat das Recht auf Nutzung der Bezeichnung „NATURATA“ im Rahmen des abgeschlossenen Lizenzvertrages.
  • Das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen erhält alle von der NATURATA AG für die Partnerläden vorgesehenen Vergünstigungen sowie die Möglichkeit, die NATURATA AG bzgl. ihres Sortimentes zu beraten.
  • Zusätzlich erhält das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen alle vom Verein zu erarbeitenden Marktunterstützungsmaßnahmen und kann alle sonstige Dienstleistungen vergünstigt in Anspruch nehmen, im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Vereins.
  • Soweit der Verein entsprechende Vereinbarung schließt, kann das NATURATA-Einzelhandelsunternehmen die Logistikleistungen der NATURATA Logistik e.G. zu einem vergünstigten Tarif in Anspruch nehmen.

Die praktische Überprüfung der vom NATURATA-Einzelhandelsunternehmen eingeforderten Punkte 1 – 4 liegt in der Verantwortung des Vorstands des Verein „NATURATA International – Gemeinsam Handeln e.V.“

Diese Charta setzt den Rahmen für die Konkretisierung des Leitbildes „Gemeinsam Handeln“ des Vereins. Sie ist anzusehen als Basis für eine rechtlich geregelte Zusammenarbeit, die ihre ideelle Initiativkraft in der Begeisterung für die gemeinsame Sache bei den individuellen Unternehmern findet.

In dieser Form von der Mitgliederversammlung beschlossen am 27. November 2018.